NABU beklagt Verkehrssicherungshysterie an Wanderwegen

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Premium-Wanderwege verschärfen Situation

Lebach – In letzter Zeit häufen sich landesweit Baumfällaktivitäten entlang von Wanderwegen mit Hinweis auf bestehende Verkehrssicherungspflichten. „Die mittlerweile auf über 50 (!) angewachsene Zahl von Premium-Wanderwegen im Saarland könnte sich zwischenzeitlich in ihren Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz als hochproblematisch erweisen“, so der NABU-Landesvorsitzende Uli Heintz, „insbesondere deshalb, da diese bewusst durch landschaftlich reizvolle und nicht selten naturschutzfachlich hochwertige Altbaumbestände geführt werden.“ Die Tatsache, dass etliche Premium-Wanderwege ohne Rückkopplung mit den Naturschutzbehörden und örtlichen Kennern und teils sogar illegal auch in Naturschutzgebieten angelegt wurden, verärgerte seiner Zeit schon die Naturschützer. Dadurch wurden und werden empfindliche Arten nachweislich gestört.

Zwischenzeitlich hat sich aber die Situation noch deutlich verschärft: Eine neue naturfeindliche Rechtsprechung (sog. „Dillinger Urteil“) hat zu einer bislang noch nicht absehbaren Reaktion der Verantwortlichen (Kommunen, SaarForst Landesbetrieb) im Hinblick auf die Verkehrssicherung der Wege in unseren Wäldern geführt. Als Beispiele sind die aktuellen Beseitigungen einer Graureiherkolonie in Mettlach und Altbaum-Fällungen im Naturschutzgebiet „Noswendeler Bruch“ zu nennen, die, obwohl noch nicht einmal Premium-Wanderweg, jeweils mit der Verkehrssicherungspflicht begründet wurden.

„Dies ist nur die Spitze des Eisberges, der uns diesbezüglich noch bevorsteht“, so Heintz. Er fordert daher vom Umweltministerium dringend einen vorübergehenden Stopp solcher Maßnahmen, die Einrichtung eines Runden Tisches der Beteiligten und klare Vorgaben für die zukünftige Praxis. Es ist kaum vorstellbar, wie viele Altbäume unter Zugrundelegung der aktuellen Praxis aus unseren saarländischen Wäldern verschwinden werden, wenn die gleiche vorsorgliche Ängstlichkeit der Waldbesitzer flächendeckend um sich greift wie bei den genannten Beispielen. Bis spätestens zum Herbst benötigen wir eine landesweit abgestimmte Vorgehensweise, die Verantwortliche ausreichend schützt, aber auch unser Naturerbe. Weiterhin fordert der NABU eine Bundesratsinitiative des Landes im Hinblick auf die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen.

Für Rückfragen: Ulrich Heintz, NABU-Landesvorsitzender, Mobil: 01 71 /  4 90 16 69