Stellungnahme Deponie Mariahütte

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Stellungnahme zur beabsichtigten Deponieplanung am Standort Mariahütte in der Gemeinde Nonnweiler.

 

 

1) Notwendigkeit einer neuen Deponie gegenwärtig nicht gegeben

Bei dem geplanten Vorhaben, am Standort Mariahütte eine Deponie der Deponieklasse II (DK II) und/oder III (DK III) zu errichten, handelt es sich um privatwirtschaftliche Interessen des Tongrubenbetreibers Hofgut Peterberg Mariahütte, ehemals Firma Hochwald Ton GmbH. Im Vordergrund steht die Verfüllung von Abgrabungsflächen des Tontagebaus im Rahmen der bergrechtlichen Rekultivierungspflicht mit der Option einer ertragreichen Rendite und nicht etwa ein von der saarländischen Abfallwirtschaftsplanung nachgefragter Entsorgungsbedarf für thermisch behandelte Siedlungsabfälle (DK II) oder gar besonders überwachungsbedürftige Abfälle, im Folgenden Sonderabfälle genannt (DK III).

Auf Seite 4 der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren (ROV) wird – basierend auf dem Abfallwirtschaftsplan Saarland, Teilplan Siedlungsabfälle 2004, und bedingt durch die Vorgabe der TA Siedlungsabfall (TASi) zur thermischen Restabfallbehandlung (Volumenreduktion um den Faktor 5) – auf eine saarländische Restdeponiekapazität verwiesen, die eine Entsorgungssicherheit für die kommenden 10 bis 15 Jahre gewährleistet. Somit besteht im Saarland derzeit keine Notwendigkeit für neue Deponiekapazitäten der Klasse II, von einer alternativen Standortfindung einmal ganz abgesehen. Auch der Hinweis auf zukünftig steigende Mengen an kommunalen Klärschlämmen (S. 5 u. 24) relativiert sich angesichts der Tatsache, dass diese aufgrund der Bestimmungen der TASi nicht mehr wie früher unbehandelt abgelagert werden dürfen.

Was die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle anbelangt, ist es durchaus nachvollziehbar und zu rechtfertigen, dass sich das Saarland auch Anbietern außerhalb des Landes bedient. Zum einen bieten sich dort sicherere Deponierungsmöglichkeiten in Form einer zentralen Untertagedeponie (Salzbergwerk Herfa-Neurode, Deponieklasse IV), zum anderen ist dort eine kostengünstigere und bisweilen umweltgerechtere Entsorgung möglich als durch den Betrieb eigener Anlagen, da sich diese erst bei größeren Sonderanfallmengen rechnen. Letzteres ist offensichtlich auch der Grund dafür, dass der Vorhabensträger einen Einzugsbereich bis in das Rhein-Main-Gebiet und den Rhein-Neckar-Raum vorsieht (S. 7). Ohne die entsprechenden Anlieferungsmengen ist eine Deponie der Klasse III nicht wirtschaftlich zu betreiben.

Eine Deponierung importierter Siedlungs- und Sonderabfälle im Saarland wird seitens des NABU grundsätzlich abgelehnt.

Dass für das Saarland kein Bedarf einer Deponie in Mariahütte besteht, bestätigt auch Heinrich Becker vom Saarländischen Umweltministerium, indem er in einem Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 5. Mai 2006, Lokalteil St. Wendel, feststellt: „Das Land ist auf eine solche Anlage nicht angewiesen.“

 

2) Zuverlässigkeit und Sachkunde des Vorhabensträgers in Frage gestellt

Im Rahmen der Ortsbesichtigung konnten umfangreiche Mengen an Ton-Klärschlamm-Gemischen festgestellt werden, die aufgrund ihres Bewuchses sicherlich schon längere Zeit zwischengelagert werden. Kritisch gesehen werden muss, dass dieses Material offensichtlich nicht nur auf der genehmigten und ausgewiesenen Fläche innerhalb der Hohlform in Betriebsabschnitt (BA) I (s. Karte „Genehmigungen und Zulassungen der Antragsunterlagen“) gelagert wird, sondern offensichtlich in beachtlichen Mengen ebenso nordwestlich des Schwarzbruchweihers.

Auch in BA III wurden anlässlich der Begehung mehrere Meter mächtige Ablagerungen eines stickstoffreichen Substrates (flächendeckender Brennnesselbewuchs) festgestellt, welche zum benachbarten Fließgewässer hin unmittelbar steil abfallen. Der nach § 56 Abs. 4 Nr. 2 Saarländisches Wassergesetz (SWG) einzuhaltende Gewässerabstand von zehn Metern ist zumindest stellenweise deutlich unterschritten. Ein Nährstoffeintrag in das Gewässer und die durchflossenen, pauschal geschützten Biotope nach § 25 Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG) ist wahrscheinlich.

Sollte es sich auch hier um klärschlammhaltige Ablagerungen handeln, was von uns jedoch aufgrund des Ortstermins nicht beurteilt werden kann, ist ein Schadstoffeintrag in den Schwarzbach nicht auszuschließen.

Nach unseren Informationen wurden dem Betreiber der Tongrube – außer dem Tonabbau selbst – mittlerweile alle abfallwirtschaftlichen Aktivitäten wegen nachteiliger Auswirkungen auf die Umgebung untersagt. Die Verwertungsverfahren von Klärschlamm hatten offensichtlich nur Versuchscharakter. Ein tragfähiges Konzept fehlte ebenso wie eine Marktanalyse, welche die nun vorliegenden Absatzschwierigkeiten der Ton-Klärschlamm-Gemische offenbart hätte. Die Ortskundigen berichteten unter anderem von erheblichen Geruchsbelästigungen, Gewässerverschmutzungen sowie von mindestens zwei Fällen illegaler Abfallablagerung.

Der NABU fordert an dieser Stelle eine behördliche Überprüfung der ordnungsgemäßen Lagerung sämtlicher Ton-Klärschlamm-Gemische auf dem Betriebsgelände der Firma Hofgut Peterberg Mariahütte unter besonderer Berücksichtigung der anfallenden Sickerwässer.

Zudem weist der NABU aus den genannten Gründen mit Blick auf ein möglicherweise nachfolgendes Planfeststellungsverfahren ausdrücklich auf Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der erforderlichen Fach- und Sachkunde des Vorhabensträgers gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) hin.

Eine nähere Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit des Betreibers ist bisher nicht möglich, da nur vermutet werden, kann, welche Person für das Hofgut Peterberg Mariahütte verantwortlich zeichnet. Entsprechende Angaben oder zumindest ein Ansprechpartner fehlen leider in den Antragsunterlagen.

 

3) NABU unterstützt Stellungnahme der Gemeinde Nonnweiler

Infolge der Zusammenarbeit mit der „Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nonnweiler e. V.“, liegen dem NABU u.a. der Vorschlag der BI Nonnweiler für eine „Stellungnahme der Gemeinde Nonnweiler zum Raumordnungsverfahren Deponieplanung Mariahütte“ sowie die Stellungnahme der Gemeinde Nonnweiler vor. Die Stellungnahmen sind umfassend, fachlich fundiert und behandeln erschöpfend viele Sachverhalte, wie sie auch der NABU sieht.

Aus diesem Grund unterstützt der NABU-Landesverband Saarland ausdrücklich die o.g. Stellungnahmen zum ROV Deponieplanung Mariahütte.

 

4) Auswirkungen auf schützenswerte Biotope

Unmittelbar vom Deponievorhaben in Mariahütte betroffen sind eine biotopkartierte Fläche (Nr. 261), die vom vorgesehenen Deponieraum tangiert wird (vgl. „Übersichtslageplan mit Flächenausweisungen“ der Antragsunterlagen). Dieses Biotop wiederum liegt in der Fläche Nr. 34 des Saarländischen Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP), die als landesweit bedeutsam eingestuft ist und in ihrem südlichen Teil von der geplanten Deponiefläche angeschnitten wird. Die gegenwärtig aktiv genutzte Betriebsfläche der Tongrube Mariahütte ist als regional bedeutsame ABSP-Fläche (Nr. 36) eingestuft. Südlich daran schließt sich die lediglich überörtlich bedeutsame ABSP-Fläche Nr. 35 an.

Der NABU befürchtet vor allem in der Betriebsphase der Deponie nicht zu vernachlässigende Schadstoffeinträge über den Luftpfad in diese stellenweise sehr wertvollen, schützenswerten Biotopflächen. ABSP-Fläche Nr. 36, die sich qualitativ durch den fortschreitenden Tonabbau voraussichtlich ausweiten wird, beinhaltet ein Entwicklungspotenzial als naturschutzfachlich bedeutsamer Sonderstandort. Der Hinweis auf Seite 23 der Antragsunterlagen, dass sich diese Wertigkeit erst aufgrund der Tonabbautätigkeit eingestellt hat, ist keine Begründung für eine Vernachlässigung dieser Tatsache.

Sollte die generelle Ablehnung des NABU zu dem geplanten Vorhaben keine Berücksichtigung finden, regen wir eine fachliche Überprüfung unter Berücksichtigung der ABSP-Zielsetzung an, inwieweit eine alternative Entwicklung als Sonderstandort im Sinne des Naturschutzes (u. a. Herpetofauna) sinnvoller ist als die Vorgaben des gegenwärtig vorliegenden, bergrechtlichen Rekultivierungsplans.

Über das Fließgewässersystem des Schwarzbachs liegen auch der Eulensee als kartiertes Biotop Nr. 213 und das FFH-Gebiet 6507-301 (landesintern 07) „Prims“ (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) im Einflussbereich des Planungsvorhabens. Die Ortskundigen berichten von ehemals reichen Muschelbeständen im Bereich des von der Prims abzweigenden Turbinengrabens, die in den letzten Jahren jedoch stark zurückgegangen, vielleicht auch schon gänzlich verschwunden seien.

Der NABU hält eine Überprüfung der Muschelvorkommen für geboten sowie eine Untersuchung der Gründe für den starken Rückgang für sinnvoll, um eventuelle Restbestände zu schützen.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Deponievorhaben befürchtet der NABU insbesondere in der Betriebsphase Gewässerbelastungen und einen Schadstoffaustrag bis in das FFH-Gebiet Primsaue durch die Sickerwässer der Deponie, auch wenn diese gefasst und in einer Kläranlage behandelt werden. Auf das mögliche Auftreten von Störfällen, insbesondere beim derzeitigen Betreiber (s. o.), wird ausdrücklich hingewiesen.

 

5) Flächeninsprachnahme - Bodenhaushalt

Laut Unterlagen beträgt der Flächenbedarf für das Vorhaben 8 ha, für die im Rahmen der Stilllegung und Nachsorge das Aufbringen eines Oberflächenabdichtungssystems erforderlich. Die teils bereits vorbelasteten Flächen werden dadurch natürlichen Funktionen weitgehend entzogen. (Kap. 6.3.2, 6.3.6, 8.6.2 und 9.2.2).

An keiner Stelle der Unterlagen ist für den NABU erkennbar, wie dieser Eingriff funktional ausgeglichen werden soll, beispielsweise durch Entsiegelungen an anderer Stelle.

Vor dem Hintergrund des enormen Flächenverbrauches gerade im hochverdichteten Saarland, dem damit verbundenen Verlust an Bodenschutzfunktionen, an Grundwasserneubildung, an Funktionen als Nahrungsraum für und nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines zukunftsfähigen Hochwasserschutzes fordert der NABU, bei allen Planungen für das Vorhaben Deponieplanung Mariahütte flächengleiche Entsiegelungen bzw. die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen an anderer Stelle als Ausgleich vorzuschreiben.

Beim Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtlandesfläche rangierte das Saarland im bundesweiten Vergleich der Flächenstaaten 2004 mit bereits 19,7 % hinter Nordrhein-Westfalen an zweiter Stelle. Im Verkehrsbereich besitzt das Saarland bereits das dichteste Verkehrsnetz aller Flächenstaaten. Wir verweisen an dieser Stelle auf das Ressort-Programm Umwelt der Saarland-Agenda 21 des Ministeriums für Umwelt mit einschlägigen Grundsätzen, Strategien, Leitzielen und Vorhabensplanungen zum Thema Flächenverbrauch (u.a. S. 60 und S. 145ff.).

Sind nicht einmal nachweisbare und plausible Anstrengungen unternommen worden, nach entsprechenden Flächen zu suchen und mit den Flächeneigentümern über die Möglichkeiten einer Entsiegelung zu verhandeln, kann der NABU der Maßnahme nicht zustimmen, da dies der gesetzlichen Vorgabe eines vorrangigen funktionalen Ausgleiches nicht entspricht. Dies ist im vorliegenden Verfahren der Fall.

Zusammenfassend

Angesichts der vorangegangenen Ausführungen hält es der NABU-Landesverband Saarland weder für notwendig noch für sinnvoll, eine Deponie der Klasse II und/oder III in der Tongrube Mariahütte, Gemeinde Nonnweiler, zu errichten.

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