NABU Landesverband Saarland

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Verbandsbeteiligungsverfahren

Der NABU als Anwalt der Natur
Verbandsbeteiligungsverfahren des NABU Saarland

Legende zu den
juristischen Fachbegriffen

  • BBP: Bebauungsplan
  • FNP: Flächennutzungsplan
  • BauGB: Baugesetzbuch
  • UVP: Umweltverträglichkeitsprüfung
  • NSG: Naturschutzgebiet
  • LSG: Landschaftsschutzgebiet
  • SNG: Saarländisches Naturschutzgesetz

Der NABU Saarland ist gemäß § 41 Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG) ein anerkannter Naturschutzverein und demnach gemäß § 40 SNG an Verfahren im Rahmen der Bauleitplanung, der Gesetzgebung und bei Planfeststellungsverfahren zu beteiligen.

Nach Aufforderung durch uns hat das Ministerium für Umwelt im April 2008 nochmals alle Gemeinden an diese Verpflichtung erinnert, da dieser gesetzlichen Regelung nur etwa ein Viertel der Gemeinden im Saarland nachkommt.

Von den rund 100 Beteiligungen des NABU Saarland in der ersten Jahreshälfte 2008 sind 80% der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zuzuordnen, 10% betreffen Rechtsbestimmungen, die restlichen Beteiligungen waren Planfeststellungsverfahren oder Beteiligungen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Alle NABU-Mitglieder und insbesondere die Ortsgruppenvorstände sind aufgefordert, hier geplante Eingriffe in Natur und Landschaft oder andere Umweltgüter zu bewerten und als Anwalt für diese aufzutreten und ihnen eine Stimme zu verleihen. Alle Verfahren werden von unserer Geschäftsstelle aus an die betroffenen NABU-Gruppen vor Ort weitergeleitet und auch als Übersicht hier veröffentlicht.

So hat auch jedes Einzelmitglied die Möglichkeit nachzusehen, ob in seinem Gemeindegebiet etwas in Planung ist. Genauso wichtig ist es aber auch, wenn eine Planung vorgesehen ist, zu überprüfen, ob der NABU überhaupt beteiligt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt ein Verfahrensfehler seitens des Planungsträgers vor, und somit könnte der NABU wiederum die Rechtssicherheit der Planung in Frage stellen. Wird der NABU beteiligt, kann bei näherem Informationsbedarf bei Helmut Harth oder den Ortsgruppen gerne nachgefragt werden, um hier die Orts- und Sachkenntnisse der Einzelmitglieder in die Stellungnahme integrieren zu können.

NABU Saarland

saarland

Antoniusstraße 18
66822 Lebach
Tel. 0 68 81 / 9 36 19 - 0
Kontakt per E-Mail


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